BVfK - Wochenendticker 11. Mai 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

5,7-Millionen Deal gescheitert? Frist für Scout-Übernahme durch Investorengruppe abgelaufen.

 

Auswirkungen auch auf die Zukunft von mobile-de?

 

Investitionen mit 50-facher Wertsteigerung!

 

Diejenigen, die am meisten schuften, riskieren und investieren, verdienen am wenigsten.

 

Die Planer von Autoscout24 und ihre Investoren hatten vermutlich einige Kochtöpfe nicht im Blick, als sie ihren Milliardendeal planten.

 

BVfK-Mitglieder haben abgestimmt: "Navi-Smartphone-Vorbereitung".

 

ZDK stimmt BVfK-Vorschlag zu. Empfehlung an die Börsen.

 

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend - jetzt online anmelden! 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung: 

Unabhängigkeitserklärung: Teil 43 - Pagespeed optimieren = Ranking optimieren.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Enttäuschte Hoffnung: Ist die DUH nicht zu stoppen?

BGH sieht in vorläufiger Einschätzung keine Anhaltspunkte für rechtsmissbräuchliches Abmahnwesen.

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

5,7 Milliarden Euro befinden sich in der Kasse der Finanzinvestoren Blackstone und Hellman & Friedman zur geplanten Übernahme von Scout24. Das bedeutet 46 € pro Aktie, die man dann bereit ist zu zahlen, um in den Besitz von mindestens 50 % der Unternehmensanteile gelangt. Das Angebot war bis zum 9. Mai, also vorgestern befristet. Auch wenn Konkretes voraussichtlich erst Montag bekannt gegeben wird, ist derzeit davon auszugehen, dass die Übernahme gescheitert ist, denn die angestrebte Mehrheitsübernahme soll weit verfehlt worden sein, womit der gesamte Deal geplatzt wäre.

Nach einer Übernahme wollten die Investoren die Scout-Gruppe durch Zukäufe stärken und hatten dabei die demnächst wohl zum Verkauf stehenden Ebay-Tochter mobile-de im Blick.

Ob ein Scheitern all dieser Pläne eine gute Nachricht wäre, wird sich herausstellen. Jedenfalls ist es für den Autohandel von Vorteil, wenn der Wettbewerb erhalten bleibt. Einen Blick über die Grenzen in andere Länder, wo es nur eine relevante Kfz-Plattform gibt, zeigt, wohin das führt: Geringere Leistungen und höhere Preise.

Doch es gibt weitere Erkenntnisse, die sich aus dieser Situation ziehen lassen:

Im Jahr 2004 verkauften die Gebrauchtwagenhändlern Rüdiger und Hans-Christian Bartholatus und zwei Programmierer mobile-de für damals sensationelle 121 Millionen € an ebay. 15 Jahre später soll der Wert des Konkurrenten incl. seiner sonstigen Sparten bei 5,7 Milliarden Euro betragen. Das wäre fast das 50-fache. Wer sich damals also mit 100.000 € beteiligt hätte, könnte sich heute ca. 5 Millionen einstecken, wenn der Verkauf funktionieren würde.

Dies bestätigt, dass in der automobilen Wertschöpfungskette dort am meisten verdient wird, wo man nichts verkauft, was man anfassen oder wie eine Machine verwenden kann und wo gleichzeitig der verhältnismäßig geringste Aufwand betrieben wird.  Man kann auch sagen:

Diejenigen, die am meisten schuften, riskieren und investieren, verdienen am wenigsten.

Das ist nicht neu. In der Gastronomie gelingt es den Brauereien seit Jahrzehnten mit einem Produkt, welches zu über 90 % aus Wasser besteht, Renditen zu erwirtschaften, von denen die Wirtsleute hinter der Theke nur träumen können. Coca-Cola kann es übrigens noch besser. 

Welche Rückschlüsse ziehen wir daraus? Autoladen dicht machen, alles Geld zusammenkratzen und in IT investieren? Wohl kaum, denn der geplatzte Deal dürfte ein weiteres Anzeichen dafür sein, dass sich die Autowelt weiterhin rasant ändert und es nach wie vor schwer ist, einigermaßen sichere Prognosen zu stellen.

Ist der Verbrennungsmotor bald ebenso Vergangenheit, wie das Automobil als Statussymbol vor der heimischen Garage? Wird Mobilität stattdessen emotionslos geplant und empfunden? Es ist bereits heute möglich, jeglichen Verkehr mit einem Bruchteil an Aufwand zu organisieren. Digitale Verkehrskonzepte benötigen keine Fahrer und kennen keine Staus. Dabei reichen technisch anspruchslose rollende Plastik-Pappschachteln mit nur wenigen Verschleißteilen aus. Es würde kaum noch etwas zu reparieren geben und auch die meisten Karosseriebauer würden wegen drastisch zurückgehender Unfallzahlen arbeitslos.

Last but not least werden die Automobilkonzerne die komplette Wertschöpfungskette an sich ziehen und damit auch den Autohandel überflüssig machen.

Es ist nicht die Frage, ob das alles möglich ist, sondern nur, was davon in welcher Geschwindigkeit und Intensität kommen wird. Und daher steht infrage, ob die nahe oder ferne Zukunft genau so, oder nicht doch ein wenig anders aussehen wird.

Es ist so, wie mit dem Wetter: Trotz modernster Computerprogramme und der Aussendung von Milliarden von Daten rund um den Globus funktionieren Wetterprognosen im Grunde genommen nur für drei Tage, denn bereits jeder dampfende Kochtopf beeinflusst Luftdruck und -strömung.

Die Planer von Autoscout24 und ihre Investoren hatten vermutlich einige Kochtöpfe nicht im Blick, als sie ihren Milliardendeal planten. Und das, verehrte BVfK-Mitglieder veranlasst uns, weiterhin optimistisch in die Zukunft zu schauen und seit nunmehr bald 20 Jahren wie auch weiterhin dafür zu sorgen, dass immer mehr freie Kfz-Händler davon überzeugt sind:

BVfK, das ist alles Gute für meinen Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

BVfK-Mitglieder haben abgestimmt:

"Navi-Smartphone-Vorbereitung"

ZDK stimmt BVfK-Vorschlag zu. Empfehlung an die Börsen.

"Navi-Smartphone-Vorbereitung" lautet die Bezeichnung, auf die sich die großen Kfz-Verbände geeinigt haben. Damit sollen zukünftig solche Fahrzeuge beworben werden, die zwar über kein eigenes Navigationssystem verfügen, bei denen man jedoch mittels Smartphone, einen geeigneten Adapter, einem fest eingebauten Monitor und einer Verbindung zu den Bordlautsprechern eine vollständige Navigationsfunktion herstellen kann, die sich kaum von den Komplettlösungen der Hersteller unterscheiden.

Der Vorschlag ist das Ergebnis einer Umfrage des BVfK bei seinen Mitgliedern und fand auch die Zustimmung des ZDK. 

Die BVfK-Rechtsabteilung wird nun diese Empfehlung an die Plattformbetreiber mit der Bitte übermitteln, baldmöglich ein entsprechendes zusätzliches Feld bei Eingabe und Auswahl einzuführen.

Bis zur Umsetzung gilt zur Vermeidung von Abmahnungen die dringende Empfehlung, Fahrzeuge mit "Navi-Smartphone-Vorbereitung" so zu bewerben, dass beim durchschnittlichen Verbraucher nicht der Eindruck entsteht, ein selbstständiges und fest installiertes Navigationssystem sei Bestandteil des Fahrzeugs.

Bild oben: Bordeigenes Navi oder gekoppeltes Handy-Navi? Auf Anhieb kaum zu erkennen.

---

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend - jetzt online anmelden!

Das BVfK-Team lädt wieder zum traditionellen BVfK-IAA-Händlerabend ein, der wie gewohnt in Bad Homburg, gut erreichbar und dennoch nur 17 S-Bahn-Minuten vom Messegelände entfernt ist. Ein weiterer Vorteil sind Übernachtungspreise ohne exorbitante IAA-Aufschläge. 

Planen Sie jetzt Ihren IAA-Besuch und verbinden diesen mit der Teilnahme am wie gewohnt interessanten und unterhaltsamen BVfK-Händlerabend mit vielen neuen Informationen und wertvollem Erfahrungsaustausch.

Weitere Informationen und das Online-anmeldeformular finden Sie hier:

>>> BVfK-IAA-Händlerabend 2019- Information und Anmeldung

---

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung: Teil 43

 

Pagespeed optimieren = Ranking optimieren

Nichts ist langweiliger, als auf einen Link zu klicken und dann ewig warten zu müssen, bis sich die Seite vollständig geladen hat. Dieses Phänomen ist sicher jedem schon mehr als einmal begegnet und wahrscheinlich verliert man schon nach kurzer Zeit die Lust weiter auf der Seite zu surfen. Das macht in gewisser Weise auch schon sichtbar, wie wichtig eine schnelle Internetseite für Ihre Besucher und Suchmaschinen ist.
In der Regel sollte eine Seite bis maximal 3 Sekunden benötigen, um alle Inhalte zu laden, alles darüber hinaus wird als langsam eingestuft

Wichtig für Suchmaschinen

Die meisten Internetseiten werden mit der Zeit immer umfangreicher an Texten, Bildern, Skripten und anderen Erweiterungen, was die Ladezeiten einer Internetseite im Laufe der Zeit immer langsamer macht. Für Ihre Besucher gehört eine schnelle Seite zur guten Experience und es macht Spaß, wenn man rasch zum Ziel kommt.
Aber auch Suchmaschinen entscheiden anhand der Ladezeiten einer Seite und deren Unterseiten, wie oft ein Crawler die Inhalte neu einliest. Was bedeutet, dass eine Seite mit langer Ladezeit seltener gecrawlt wird als eine schnelle Seite. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass neue Inhalte, wie z.Bsp. Fahrzeugangebote, schneller im Netz gefunden werden können umso schneller die Seite läd. Letztendlich bekommt der mit der schnelleren Seite mehr Klicks und erhält auch ein besseres Ranking.

Wie Sie die Ladezeiten kurz halten

Wenn Sie selbst an Ihrer Internetseite Hand anlegen, dann können Sie mit den Bildern anfangen. Diese sollten immer in einer Webversion existieren, dass heißt, nicht etwa in Originalgröße wie mit der Kamera aufgenommen, sondern verkleinert, das macht die Datei kleiner und kann schneller geladen werden. Bei den Texten sollten leere Tags, wie z.Bsp. <p></p> (leerer Absatz) oder <strong></strong> (Text fett formatieren), vermieden werden, denn somit erwartet der Crawler einen bestimmten Inhalt, der nicht vorhanden ist, jedoch trotzdem erst einmal aufgrund der Tags gelesen wird. Was nicht gebraucht wird oder leer ist kann also weg. Gestalten Sie Ihre Texte gut strukturiert in kurzen gut zu lesenden Absätzen mit Zwischenüberschriften.

Die meisten anderen Tipps, die wir Ihnen geben können richten sich eher an die Personen, die auch am Quellcode der Seite arbeiten, oder an Skripten und Stylesheets. Wenn Sie einer davon sind, sprechen Sie uns gern an, wir können Ihnen dann gern noch weitere Tipps geben.

Fröhliches Optimieren und eine schönes Wochenende

Marcel Manthey, BVfK-IT-Abteilung

m.manthey@bvfk.de

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Enttäuschte Hoffnung: Ist die DUH nicht zu stoppen?

 

BGH sieht in vorläufiger Einschätzung keine Anhaltspunkte für rechtsmissbräuchliches Abmahnwesen

Wieder war ein Kfz-Händler von der DUH abgemahnt worden. Er hatte Kraftstoffverbrauch und Emissionswerte im Internet nicht ordnungsgemäß angegeben, sondern stattdessen lediglich auf einen Leitfaden in seinem Autohaus verwiesen. Ob das Verbraucherinteresse dadurch in diesen Zeiten überhaupt noch beeinträchtigt wird oder sogar eine Irreführung vorliegt, soll hier nicht weiter thematisiert werden. Erlaubt sei jedoch der Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart aus 2017, in welcher der Senat in einem anderen Zusammenhang bemerkenswert feststellte:

„Außerdem haben die im Streit stehenden Emissionswerte infolge des sogenannten Abgasskandals für den Verbraucher nur noch geringe Entscheidungsrelevanz. Insbesondere aufgrund der seit Jahren geführten, im vergangenen Sommer massiv verstärkten Medienberichterstattung über betrügerische Manipulationen von Emissionsmessungen und -werten erkennt der Verbraucher diesen Angaben, soweit ihm diese für seine Kaufentscheidung nicht ohnehin gleichgültig sind, kaum noch Glaubwürdigkeit bei. Damit sind sie auch nur noch ganz nachrangig geeignet, sein Marktverhalten zu beeinflussen, seien sie im konkreten Fall richtig oder falsch.“

Einerlei, der Händler störte sich auch weniger an dem ihm vorgeworfenen Wettbewerbsverstoß, sondern hielt das Abmahngeschäft der DUH für rechtsmissbräuchlich und ging auf Konfrontationskurs. Endlich, so mag sich so mancher in der Branche gedacht haben. Das LG Stuttgart und in zweiter Instanz auch das OLG Stuttgart gaben der DUH Recht, letzteres Gericht allerdings offenbar nur mit Bauchschmerzen. Denn die Richter öffneten dem Kfz-Händler die Tür zum BGH. Wir haben an dieser Stelle am 16.02.2019 darüber berichtet.

Geht es der DUH vorwiegend ums Geld oder um die Interessen der Verbraucher?

Insbesondere eine Antwort auf diese Frage hat man sich nun von den BGH-Richtern erhofft, denn die Abmahn- und Klagebefugnis ist der DUH als „qualifizierter Einrichtung“ ausschließlich zum Schutz der Verbraucherinteressen verliehen worden. Die in diesem Zusammenhang an die Adresse der DUH gerichteten Vorwürfe sind hinlänglich bekannt: Überhöhte Streitwerte, Verschonung von Geldgebern wie z. B. Toyota, aber insbesondere auch eine Zweckentfremdung der Einnahmen aus Abmahnungen und Vertragsstrafen. So zahle die DUH ihrem Bundesgeschäftsführer nicht nur ein unverhältnismäßig hohes Gehalt und überflüssige Flugreisen. Die im Abmahnwesen erzielten Überschüsse würden zudem vorwiegend in politische Kampagnen fließen und nicht etwa für die Verbraucherinformation über unerlaubte Geschäftspraktiken oder deren Verfolgung verwendet. Anders gesagt: Die DUH bezahlt andere Vereinszwecke wie die Anti-Diesel-Kampagne mit Geldern, die sie Kfz-Händlern wegen fehlender Angaben zum Energieverbrauch abgetrotzt hat.

BGH verweist auf das Bundesamt für Justiz (BfJ)

Doch der BGH machte bedauerlicherweise schnell deutlich, dass er diese Frage nur eingeschränkt beantworten könne. Eigentlich zuständig sei das BfJ in Bonn, das die Liste der „qualifizierten Einrichtungen“ führe und beurteilen müsse, ob die DUH ihre satzungsmäßigen Aufgaben wirksam und sachgerecht erfülle. Dennoch gab der BGH in der Sache zu erkennen, dass er bislang nicht davon ausgehe, dass es bei der DUH nicht mit rechten Dingen zugehe: „Allein die Tatsache, dass Überschüsse erzielt werden, ist kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten.“ Auch die Streitwerte seien nicht überhöht und würden zudem von den Gerichten selbst festgesetzt. Abzuwarten bleibt, ob der BGH das BfJ auffordert, die Eintragung der DUH in die Liste der „qualifizierten Einrichtungen“ zu überprüfen. Hierzu liegen bisher keine Erkenntnisse vor.

Teure Abmahnungen und Vertragsstrafen durch die DUH statt Geldbußen durch die öffentliche Verwaltung

Insider sind von der vorläufigen Sichtweise des BGH nicht überrascht. Die DUH scheint generell gut vernetzt und insbesondere politisch gewollt zu sein. Eine Rolle könnte dabei spielen, dass sie Behörden entlastet, indem sie Aufgaben wahrnimmt, die originär vom Staat zu erfüllen wären. Es gerät schnell in Vergessenheit, dass Verbraucherschutz in erster Linie von der öffentlichen Verwaltung durchgesetzt werden soll. Ein Verstoß gegen die Informationspflichten der Pkw-EnVKV ist daher grundsätzlich von den zuständigen Stellen zu ermitteln und zu verfolgen. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Behörden zuständig – in NRW müsste z. B. der Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen tätig werden. Bei festgestellten Verstößen ist eine Geldbuße vorgesehen, die regelmäßig deutlich unter den 5.000,- bis 10.000,- € liegen dürfte, welche die DUH einzelnen Händlern als Vertragsstrafe abverlangt. An der Stelle drängt sich nicht nur die Frage auf, warum der wegen einer Bagatelle abgemahnte Händler darunter leiden muss, dass der Staat die Durchsetzung von Verstößen der DUH überlässt, sondern auch, warum nicht zumindest die Höhe der Vertragsstrafe generell gesetzlich vorgegeben wird. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz gegen Abmahnmissbrauch, der zumindest in solchen Bagatellfällen eine Deckelung auf 1.000,- € vorsieht, kann hier unserer Auffassung nach nur ein erster Schritt sein. Würde man z. B. eine Regelung treffen, nach der die Vertragsstrafen nicht mehr dem Abmahner, sondern der Staatskasse zugute kommen, wäre jeglicher wirtschaftlicher Anreiz genommen, Abmahnungen als Business zu betreiben. Der Verbraucher dürfte deswegen nicht weniger geschützt sein.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

>>> Anfrage-Ersteinschätzung (vorher im Mitgliederbereich einloggen).

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

---

Termine:

12.09.2019: >>> BVfK-IAA-Händlerabend 2019- Information und Anmeldung.

02.05.2020:        Großer BVfK-Jubiläumskongress "Rhein in Flammen".

---